Leifheit-Campus von A bis Z

Abwesenheit durch Krankheit

Wird ein/e Lernende im Laufe des Vormittags krank, so teilt er/sie dies der in der betroffenen Stunde unterrichtenden Lehrkraft mit. Diese/r schickt den/die kranken Lernenden in Begleitung eines Mitlernernenden ins Sekretariat und notiert die Entlassung im Klassenbuch.

Sind die Symptome leichterer Natur kann das Kind sich auf der Krankenliege ausruhen bis es wieder lernfähig ist. Fühlt sich das Kind so krank, dass es nach Hause möchte, so ruft die Sekretärin zu Hause an und klärt, ob jemand zu Hause ist und ein Elternteil das Kind abholt oder ob die Eltern eine selbstständige Rückkehr des Kindes mit öffentlichen Verkehrsmitteln verantworten. In Notfällen verständigt die Sekretärin in Absprache mit den Eltern den ärztlichen Notfalldienst.

Bei zu Hause aufgetretener Krankheit informieren die Eltern am ersten schulisch betroffenen Krankheitstag das Sekretariat bis 08:00 Uhr telefonisch oder über unser Krankmeldungsformular. Bei der Rückkehr legt das Kind am ersten Tag des Wiedereintritts in den Unterricht dem Klassenlehrer eine von den Eltern verfasste und unterschriebene Entschuldigung für die Fehlzeit vor.

Wenn das Fehlen nicht spätestens am 3. Tag des Fehlens auf diese Weise ordnungsgemäß entschuldigt ist, gelten die Fehltage als schuldhaft versäumt, d. h. alle in diesem Zeitraum zu erbringenden Leistungen werden mit „ungenügend“ bewertet, die unentschuldigten Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt.

Beurlaubungen

Eine Beurlaubung für Einzelstunden beantragen die Erziehungsberechtigten bei der Fachlehrkraft. Einen Antrag auf Beurlaubung für bis zu drei Unterrichtstage stellen die Erziehungsberechtigten schriftlich bei der Klassenleitung.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen gemäß Schulordnung grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen gestatten.

Arzttermine sind nach Möglichkeit auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag zur Unterrichtsbefreiung gestellt werden.

Elternabend

Elternabende finden mehrfach im Schuljahr statt. Sie dienen dem Austausch zwischen Lehrkräften und Eltern sowie der Eltern untereinander. Im 5., 7. und 9. Jahrgang dient der erste Elternabend der Wahl der Klassenelternsprecher. Er findet zu Beginn des Schuljahres statt.

Die Klassenelternabende befassen sich mit aktuellen in der Klasse anliegenden Problemen, mit Themen, die aus der Schulelternbeiratssitzung in die Klassenelternversammlung getragen werden oder mit altersbezogenen pädagogischen Themen.

Elternsprechtag

Mit unserem elektronischen Klassenbuch haben Eltern vollen Einblick in Lehrinhalte und Noten ihres Kindes, mit der 48 Stunden / 7 Tage-Regel (E-Mail-Beantwortung innerhalb 48 Stunden und bei Bedarf innerhalb von 7 Tagen ein persönlicher Gesprächstermin) garantieren wir zeitnahe Kommunikation und persönliche Gespräche mit allen Fachlehrkräften. Anfang Februar laden wir alle Eltern zu einem Elternsprechtag in die Schule ein, wo alle Lehrkräfte zum Gespräch zur Verfügung stehen.

Fundsachen

Fundsachen werden in der Regel beim Hausmeister abgegeben (manchmal auch im Sekretariat). Einmal pro Halbjahr werden alle Fundsachen öffentlich ausgelegt.

Handy und elektronische Geräte

Die Benutzung von Mobiltelefonen sowie elektronischen Musik- und Spielgeräten ist in der Schule und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt. Die Geräte sind ausgeschaltet und im Schließfach aufzubewahren. In Ausnahmefällen kann die Nutzung des Mobiltelefons durch eine Lehrkraft erlaubt werden.

Bei Zuwiderhandlungen können die Lehrkräfte die oben genannten Geräte einziehen. Sie werden nach Schulschluss von der Schulleitung wieder ausgegeben. Im Wiederholungsfall werden sie nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Schließfächer

Alle Lernenden mieten für die Dauer ihres Schulbesuches ein Schließfach bei der Firma AstraDirekt Leasing & Service GmbH (www.astradirekt.de). Die Vertragsangelegenheiten, die Abrechnung und Vergabe der Schließfächer sowie die Ausgabe der Zahlencodes erfolgt über die Firma.

Schulkleidung

Oberhalb der Gürtellinie ist ohne Ausnahme Schulkleidung zu tragen. Zum Sportunterricht wird das Sportshirt aus der Kollektion getragen. Beim Schwimmunterricht tragen die Jungen Badehose und die Mädchen Badeanzug. Die Firma DVision ist Ansprechpartner für die Kollektion, Bestellung und Abrechnung der Schulkleidung und bietet weitere Informationen zur Qualität der Kleidung an.

Stundenplan

Den aktuellen Stundenplan kann man stets über WebUntis abrufen. Entsprechende Zugangsinformationen werden den Lernenden bzw. den Eltern durch den Leifheit-Campus mitgeteilt.

Unfallanzeige

Jede/r Lernende ist während der Unterrichtszeit, bei Schulveranstaltungen (Unterrichtsgängen, Wandertagen, Ausflügen, Klassenfahrten u. ä.) und auf seinem/ihrem direkten Schulweg bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) in Andernach versichert. Für eine eventuell notwendige ärztliche Behandlung muss ein Arzt oder ein Krankenhaus (Durchgangsarzt/D-Arzt) aufgesucht werden. Unfälle sind umgehend dem Sekretariat zu melden.

Versicherungen

Im Interesse der Eltern und Lernenden sollte eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Schule haftet nicht für abhandengekommenes oder beschädigtes Eigentum der Lernenden.